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Einwanderung in die U.S.A. als Investor:
Das EB-5 Investorenvisum
Ausländische Staatsbürger können gemäβ der section 203 (b) (5) des Immigration and Nationality Act, 8 U.S.C. § 1153 (b) (5) die Genehmigung der Errichtung ihres ständigen Wohnsitzes in den U.S.A. ersuchen. Für diese, auf der Erwerbstätigkeit basierende Einwanderungskategorie, besteht fünfte Priorität (EB-5); jährlich werden 10.000 Visa bewilligt. In der Regel ist eine Investition von $ 1.000.000 in ein U.S. Unternehmen erforderlich. Auch ein Betrag in Höhe von lediglich $ 500.000 kann im Einzelfall, abhängig von der geografischen Lage des Unternehmens, als ausreichend angesehen werden. Wenngleich die Kategorie des Investorenvisums zunächst als schnellster Weg zur Erlangung des Rechts auf ständigen Wohnsitz in den U.S.A. für Antragsteller mit entsprechenden finanziellen Mitteln erscheinen mag, kann sich dieser aufgrund der erforderlichen und umfangreichen Beibringungspflicht von Dokumenten sowie des Planungsaufwandes erheblich komplizieren. Weiterhin wird Investoren, im Gegensatz zu anderen Immigranten, ein lediglich bedingtes Aufenthaltsrecht zuerkannt. Diese Bedingung muss nach zwei Jahren entfallen, um ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Daher ist es für Immigrations-Interessenten aufgrund Tätigung von Investitionen sinnvoll, vor einer solchen Investition von Kapital in ein U.S. Unternehmen, einen auf Immigrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
Es bestehen mehrere Voraussetzungen, die einem ausländischen Staatsbürger behilflich sein sollen zu entscheiden, ob er den Erhalt eines Einwanderungsvisums als Investor und damit die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in die U.S.A. anstreben möchte oder nicht (dargelegt in den föderativen Bestimmungen unter 8 C.F.R. 204.6):
- Der Antragsteller muss die Investition eines Betrages von $ 500.000 oder $ 1.000.000 entweder bereits getätigt haben oder sich aktiv in dem Investitionsprozess befinden;
- die Investition muss hinsichtlich des Erzeugens einer Kapitalrendite ein wirtschaftliches Anlagerisiko für den Antragssteller darstellen;
- das investierte Kapital muss in gesetzlicher Weise erlangt worden sein;
- mit der Investition muss ein neues Handelsunternehmen gegründet werden;
- mindestens zehn volle Arbeitsplätze werden entweder in Zukunft oder wurden bereits durch das neue Handelsunternehmen geschaffen;
- der antragstellende Investor ist mit dem Management des neuen Handelsunternehmens befasst, sei es in Form täglicher, geschäftsleitender Steuerung oder im Wege der Formulierung von Verfahrensweisen der Unternehmensführung
Die folgenden Fragen und Antworten dienen dem Zweck der weiteren Erklärung der oben ausgeführten Voraussetzungen.
Investitionskapital
Wann darf der Investitionsbetrag die Summe von $ 1.000.000 unterschreiten?
Investiert der Antragsteller in einen geografisch definierten, zielgerichteten Arbeitsbereich, dann ist lediglich eine Kapitaleinlage von $ 500.000 erforderlich. Ein solches Gebiet ist entweder als eine ländliche Gegend (jedes Gebiet auβerhalb jeder statistischen Stadtregion oder auβerhalb der Auβengrenze jeder Stadt mit einer Einwohnerzahl von mindestens 20.000) oder als ein Gebiet mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 150 Prozent des nationalen Durchschnitts definiert.
Sind Darlehen von der Kategorie der Kapitalinvestition erfasst?
Ja, aber ein Beitrag von Kapital im Austausch für eine Anleihe, Bürgschaft, Wandelschuldverschreibung, Verbindlichkeit oder jede andere Schuldvereinbarung zwischen dem ausländischen Unternehmer und der neuen Handelsgesellschaft, stellt keinen Beitrag von Kapital im hier erforderlichen Sinne der Kapitalinvestition dar.
Werden von dem Begriff „Kapital“ neben Geldeinlagen auch Sacheinlagen erfasst?
Ja. Der Begriff des Kapitals umfasst Bargeld, Betriebseinrichtungen, Inventar, anderes dingliches Vermögen, andere Geldwerte und durch Kapitalanlagen des Investors gesicherte Verbindlichkeiten, soweit dieser primär und persönlich haftet. Das gesamte Kapital wird auf Grundlage des Verkehrswertes in U.S. Dollar bewertet.
Kann ein potentieller Investor bereits vor Tätigung der Investition das Gesuch auf permanente Aufenthaltserlaubnis, aufgrund seiner Intention eine solche später vorzunehmen, stellen?
Nein, denn es ist eine tatsächliche, bereits existierende Investition erforderlich. Lediglich die Intention, eine solche vorzunehmen reicht nicht aus. Der Investor muss die Investition in das Unternehmen durch (1) Kontoauszüge, (2) Belege des Erwerbs von Anlagen oder Mobilien im Ausland, welche für das Unternehmen in den U.S.A. genutzt werden, (3) Belege für getätigte Überweisungen oder über den bestehenden Auftrag der Überweisung von Beträgen an das Unternehmen im Austausch für Aktien am Geschäftskapital, (4) Belege für jedwede Darlehens- oder Hypothekvereinbarung, das Bestehen von Schuldscheinen, Sicherheitsabreden oder durch Darlegung anderer Dokumentation für durch den Investor gesicherte Verbindlichkeiten, beweisen.
„Eigenes wirtschafltiches Risiko“
Wann unterliegt die Investition einem eigenen wirtschaftlichen Risiko des Investors?
Der Investor haftet primär und persönlich hinsichtlich jedes Verlusts der durch die Investition entsteht. Zudem darf das investierte Kapital gemäβ „In re Soffici, 22 I&N Dec. 158 (BIA 1998)“ nicht von einer Gesellschaft stammen, welche dem Investor entweder gehört oder durch diesen geführt wird.
Kann der Investor einen Treuhandvertrag nutzen um seine Investition im Falle der Ablehnung seines Gesuchs zu schützen?
Ja. Der das Einwanderungsvisum ersuchende Investor kann das zu investierende Kapital dergestalt an das Handelsunternehmen übertragen, dass diese das Kapital erst auf die Bewilligung des Antrags hin verwenden darf. Voraussetzung für die Anerkennung einer solchen Vereinbarung ist jedoch, dass die Investition im Falle der Bewilligung des Antrags unverzüglich und unwiderruflich an das neue Handelsunternehmen übertragen wird.
„Auf gesetzmäβigem Wege erlangt“
Wann ist das Investitionskapital auf gesetzmäβigem Wege erlangt?
Diese Voraussetzung beinhaltet die Pflicht des Antragstellers, Steuerbescheide und Geschäftsunterlagen vorzulegen um zu belegen, dass das investierte Kapital gesetzmäβigen Ursprungs ist, wie beispielsweise durch Einkommen, Investitionen, Erbschaft oder Schenkung erhalten.
Gründung eines neuen Handelsunternehmens
Unter welchen Voraussetzungen wird die Gründung eines „neuen Handels-unternehmens“ angenommen?
Zur Gründung eines neuen Handelsunternehmens muss der Investor entweder (1) ein originäres Unternehmen gründen, (2) ein bereits bestehendes Geschäft erwerben und zu einem neuen Handelsunternehmen umstrukturieren oder (3) in ein bestehendes Unternehmen investieren, mit dem Ergebnis einer Kapitalerhöhung, einer Erhöhung der Arbeitnehmeranzahl oder einer Erhöhung beider Faktoren von jeweils mindestens 40 %.
Können mehrere Investoren in ein neues Handelsunternehmen investieren und sich dadurch für den Investorenvisum-Status qualifizieren?
Ja, soweit jeder Investor den für ein Visum erforderlichen Betrag gesondert investiert und jede Investition die erforderliche Schaffung von jeweils zehn Vollzeitstellen zum Ergebnis hat.
Schaffung von zehn neuen Vollzeitarbeitsstellen
Was ist mit der Voraussetzung, der Schaffung von zehn neuen Vollzeitstellen gemeint?
Der Investor muss belegen, dass die Zufuhr von Kapital in das „neue Handels-unternehmen“ zumindest zehn neue Vollzeitstellen, für Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche, geschaffen hat. Diese zehn neuen Stellen können auch Arbeitnehmer mit Arbeitsplatzteilungs-vereinbarungen beinhalten; jedoch zählen solche Arbeitsplatzteilungen als lediglich eine neue Stelle.
Reicht die Erwartung der Schaffung von zehn neuen Stellen aus?
Bereits die Erwartung der Schaffung der erforderlichen Arbeitsstellen kann für eine Qualifizierung unter das Investoren-Einwanderungs-Programm ausreichen, soweit der Investor einen Geschäftsplan einreicht, aus dem unter Angabe der ungefähren Daten der geplanten Anwerbung neuer Arbeitnehmer hervorgeht, dass aufgrund der Natur sowie der Groesse des Unternehmens künftig mindestens zehn neue Arbeitnehmer benötigt werden.
Gibt es Ausnahmen zu dieser Voraussetzung der Stellenschaffung?
Ja, die Investition in ein „problembelastetes Unternehmen“. Ein solches ist als ein Unternehmen, dass seit mindestens zwei Jahren existiert und kürzlich Verluste von Eigenkapital in Höhe von 20 % erfahren hat, definiert. In diesen Fällen muss der Visum-Antragsteller lediglich den Nachweis erbringen, dass die Arbeitnehmeranzahl - die vor der Investition bestand - für zumindest zwei Jahre erhalten bleibt.
Geschäftsführende Tätigkeit des Investors
Was ist erforderlich um die geschäftsführende Tätigkeit des Investors zu demonstrieren?
Der Investor muss darlegen, dass er entweder die tägliche Geschäftsleitung ausübt oder mit der Formulierung der Unternehmensgrundsätze befasst ist (dies beinhaltet Belege für eine Vorstandsmitgliedschaft oder Mitgliedschaft des Aufsichtsrates), im Gegensatz zur Ausübung einer lediglich passiven Rolle im Hinblick auf die getätigte Investition.
Das Einwanderungs-Versuchsprogramm für Investoren
Potentielle Investoren zu Einwanderungszwecken sollten unter Teilnahme an dem Einwanderungs-Versuchsprogramms für Investoren, die Investition in ein in dessen Rahmen vorab genehmigtes regionales Zentrum in Betracht ziehen. Ein „regionales Zentrum“ wird als jedes Wirtschaftssubjekt - sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privater Natur - involviert in die Förderung des Wirtschafts-wachstums, einschlieβlich verbesserter regionaler Produktivität, Stellenschaffung und gesteigerter heimischer Kapitalinvestition, definiert. Der hauptsächliche Vorteil dieses Programms ist die Erleichterung der Voraussetzung der Stellenschaffung. Im Rahmen dieses Programms ist bereits der Beweis indirekter Stellenschaffung ausreichend. Auβerdem kann eine solche indirekte Stellenschaffung durch anerkannte Methoden wie Multiplikator-Tabellen, Möglichkeitsstudien, Marktanalysen sowohl des Binnenmarktes als auch der Auslandsmärkte hinsichtlich der zu exportierenden Produkte oder Dienstleistungen und andere wirtschaftlich oder statistisch allgemeingültige Prognose-Methoden, die die Wahrscheinlichkeit der Steigerung der Arbeitsplatzanzahl indizieren, dargelegt werden.
- Jährlich werden 3.000 von insgesamt zu erteilenden 10.000 Investoren-Visa im Rahmen dieses Versuchsprogramms verlost.
- Obwohl indirekte Stellenschaffung gestattet ist, ist stets der Beweis erforderlich, dass durch die Investition mindestens zehn Vollzeitstellen geschaffen werden, entweder direkt oder indirekt durch Erträge, erzeugt durch erhöhte Exporte als Resultat des Versuchsprogramms.
Regionale Zentren
Derzeit bestehen ca. 20 Regionale Zentren im Rahmen des Einwanderungs-Versuchsprogramms. Diese befinden sich in California, Pennsylvania, South Dakota, Washington, Iowa, Washington D.C., Louisiana, Vermont, Texas, Wisconsin, Alabama, Kansas, Hawaii and Nevada. Für nähere Informationen hinsichtlich der aktiven regionalen Zentren kontaktieren Sie bitte jederzeit unsere Kanzlei.
Ein neues regionales Zentrum kann auf einen Antrag bei den U.S. Immigration Services hin geschaffen werden, soweit dieser Antrag den folgenden Erfordernissen genügt:
- Der Antrag beschreibt deutlich die Bezogenheit des regionalen Zentrums auf ein bestimmtes geografisches Gebiet der U.S.A. sowie die Wirkung der geplanten Förderung des Wirtschaftswachstums durch erhöhte Exportgeschäfte, verbesserte regionale Produktivität, Stellenschaffung und Steigerung inländischer Kapitalinvestitionen;
- der Antrag bietet in nachweislichem Detail Informationen hinsichtlich des Plans indirekter Stellenschaffung durch erhöhte Exportaktivität;
- der Antrag beinhaltet detaillierte Ausführungen hinsichtlich des Betrags und der Quelle des in das regionale Zentrum investierten Kapitals sowie eine Beschreibung des Förderaufwands, welchen der Investor als Sponsor des regionalen Zentrums auf sich genommen hat.
- der Antrag beinhaltet eine detaillierte Prognose hinsichtlich der Art und Weise, in der das regionale Zentrum positive Auswirkungen auf die regionale oder nationale Wirtschaft aufgrund bestimmter Faktoren haben wird. Als relevante Faktoren kommen beispielsweise höhere Einkommen der Haushalte, gröβere Nachfrage von Dienstleistungen und Versorgungs-einrichtungen, vermehrte Instandhaltungen und Reparaturen sowie Nachfrage des Baugewerbes, sowohl innerhalb als auch auβerhalb des regionalen Zentrums in Betracht; und
- der Antrag wird durch anerkannte wirtschaftliche oder statistische Prognosemethoden wie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Marktanalysen sowohl des Binnenmarktes als auch der Auslandsmärkte hinsichtlich der zu exportierenden Produkte sowie Multiplikator-Tabellen gestützt; die Aufzählung ist indes nicht abschlieβend.
Wenngleich sowohl die Einwanderung als ein Investor, als auch die Einwanderung aufgrund der Schaffung eines neuen regionalen Zentrums Anträge bei den U.S. Citizenship and Immigration Services voraussetzen, ist die Schaffung eines neuen regionalen Zentrums ein gänzlich unterschiedlicher Vorgang, welcher keine unverzichtbare Voraussetzung für die Einwanderung als Investor darstellt. Die derzeit aktiven regionalen Zentren haben das Wachstum der Wirtschaft in weiten Bereichen wie Biotreibstoff, Tourismus, Handel, Technologien, Gesundheitswesen und Finanzdienstleistungen im Blickfeld. Deshalb sollten Investoren mit Einwanderungsabsicht, welche Interesse an der Teilnahme an dem Versuchsprogramm hegen, zunächst genauestens untersuchen, ob eines oder mehrere der bereits bestehenden regionalen Zentren den wirtschaftlichen Bereich anzielen, in den der Interessent zu investieren wünscht.
Goswami, Strand and Seaborn hat Investoren sowohl im Rahmen des Einwanderungs-Versuchsprogramms bei Investitionen in regionale Zentren, als auch bei Tätigung individueller Investitionen repräsentiert.
(Der Verfasser dieses Artikels, David Palmer, war Rechtanwaltsgehilfe bei der Kanzlei Goswami, Strand & Seaborn. Er ist Absolvent des U.C. Hastings College und Mitglied der Anwaltschaft Kaliforniens) |
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